Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Beratung und Training

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach und dem AISIA e.V. Verein (nachfolgend Coach/Trainer genannt) und dem/der Coachee/Trainee/Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee/Klient das generelle Angebot des Coaches/Trainers, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching/Training) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung als auch Workshops oder vereinbarte Beratungseinheiten.

3) Der Coach/Trainer ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach/Trainer erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee/Kunde in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees/Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee/Klienten.

Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches/Trainers

Für das Coaching gelten folgende Aspekte:

1) Methodik: Zur Erfüllung dieser Zielsetzung arbeitet der Coach mit bewährten Interventionsmethoden.

2) Freiwilligkeit: Ein erfolgreiches Coaching / Training setzt eine freiwillige Teilnahme des Teilnehmers voraus.

3) Verantwortlichkeit: Der Auftraggeber ist für sein Handeln und Nichthandeln nach dem Coaching selbst verantwortlich. Der Coach setzt eine freiwillige Teilnahme des Teilnehmers voraus.

4) Verschwiegenheit: Der Coach / Trainer unterwirft sich für die Inhalte der Coaching Gespräche einer Verschwiegenheitspflicht.

5) Grenzen des Coachings: Coaching ist keine psychotherapeutische Arbeit und behandelt keine psychosomatischen Symptome. Befindet sich der Auftraggeber in psychotherapeutischer Behandlung, oder hat er psychosomatische Symptome, ist dies dem Coach mitzuteilen. Heilberufliche und krankheitsbedingte Zustände sind nicht Gegenstand des Coachings.

6) Unterlagen: Für alle Arbeitsmaterialien gilt, dass alle Rechte beim Auftragnehmer verbleiben. Nachdruck, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Materialien ist dem Auftraggeber nicht gestattet.

7) Ethikstandards: Der Auftragnehmer ist an die geltenden Ethikgrundlagen und-Richtlinien der ICF (International Coach Federation) gebunden und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

§ 4 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden des Auftraggebers ist mit Ausnahme von Körperschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 5 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 6 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsregelungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem von beiden Parteien gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

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